Verwaltungsgerichtshof 1554/79

1554/79Verwaltungsgerichtshof24.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1554/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 7.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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