Verwaltungsgerichtshof 1507/79

1507/79Verwaltungsgerichtshof28.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1507/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1979001507.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.