Verwaltungsgerichtshof 1456/79

1456/79Verwaltungsgerichtshof25.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1456/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979001456.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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