Verwaltungsgerichtshof 1419/79

1419/79Verwaltungsgerichtshof15.06.1983

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1419/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.