Verwaltungsgerichtshof 1400/79

1400/79Verwaltungsgerichtshof11.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1400/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

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