Verwaltungsgerichtshof 1365/79

1365/79Verwaltungsgerichtshof11.10.1979

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1365/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1979

Spruch

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Ferner hat der Verwaltungsgerichtshof beschlossen:

Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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