Verwaltungsgerichtshof 1319/79

1319/79Verwaltungsgerichtshof12.07.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1319/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.912,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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