Verwaltungsgerichtshof 1313/79

1313/79Verwaltungsgerichtshof29.11.1979

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Liegenschaft Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Liegenschaft Auflagen BauRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1313/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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