Verwaltungsgerichtshof 1283/79

1283/79Verwaltungsgerichtshof17.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1283/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1979001283.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 7.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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