Verwaltungsgerichtshof 1282/79

1282/79Verwaltungsgerichtshof29.01.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1282/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979001282.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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