Verwaltungsgerichtshof 1204/79

1204/79Verwaltungsgerichtshof12.05.1980

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1204/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979001204.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Strafausspruches und der damit zusammenhängenden Kostenbestimmung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.

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