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1118/79•Verwaltungsgerichtshof 1118/79
1118/79Verwaltungsgerichtshof02.05.1980
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Heereslenkerberechtigung entzogen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; soweit mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer das Kraftfahrer-Bewährungsabzeichen in Silber entzogen wurde, wird er wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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