Verwaltungsgerichtshof 1118/79

1118/79Verwaltungsgerichtshof02.05.1980

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1118/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.05.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Heereslenkerberechtigung entzogen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; soweit mit dem angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer das Kraftfahrer-Bewährungsabzeichen in Silber entzogen wurde, wird er wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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