Verwaltungsgerichtshof 1098/79

1098/79Verwaltungsgerichtshof30.05.1980

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1098/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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