Verwaltungsgerichtshof 0949/79

0949/79Verwaltungsgerichtshof30.10.1979

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0949/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1979

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.430,-- (das ist die Summe aus S 3.250,-- und S 3.180,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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