Verwaltungsgerichtshof 0904/79

0904/79Verwaltungsgerichtshof26.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0904/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1979

Spruch

Gemäß § 46 VwGG 1965 wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Gleichzeitig wird die Beschwerde gegen diesen Verwaltungsakt wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG 1965 zurückgewiesen.

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