Verwaltungsgerichtshof 0754/79

0754/79Verwaltungsgerichtshof03.07.1979

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Verwaltungsgerichtshof 0754/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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