Verwaltungsgerichtshof 0709/79

0709/79Verwaltungsgerichtshof18.10.1979

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0709/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1979000709.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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