Verwaltungsgerichtshof 0654/79

0654/79Verwaltungsgerichtshof12.03.1980

Regest

Mängel im Spruch Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0654/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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