Verwaltungsgerichtshof 0652/79

0652/79Verwaltungsgerichtshof26.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0652/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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