Verwaltungsgerichtshof 0545/79

0545/79Verwaltungsgerichtshof31.05.1979

Regest

Inhalt des Spruches Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Gebietsdarstellung, Flächendarstellung in Bescheid Gebietsdarstellung, Flächendarstellung in Bescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0545/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Berufungen der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 23. Oktober 1977, Zl. 1.01-613/124-1966, gemäß § 66 AVG 1950 abgewiesen worden sind, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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