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0545/79•Verwaltungsgerichtshof 0545/79
0545/79Verwaltungsgerichtshof31.05.1979
Inhalt des Spruches Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Gebietsdarstellung, Flächendarstellung in Bescheid Gebietsdarstellung, Flächendarstellung in Bescheid
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Berufungen der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 23. Oktober 1977, Zl. 1.01-613/124-1966, gemäß § 66 AVG 1950 abgewiesen worden sind, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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