Verwaltungsgerichtshof 0539/79

0539/79Verwaltungsgerichtshof07.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0539/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1979000539.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.