Verwaltungsgerichtshof 0529/79

0529/79Verwaltungsgerichtshof09.04.1981

Regest

Baurecht Mieter Bestandnehmer Gewerbebetrieb

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0529/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979000529.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von je S 300,-- (zusammen S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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