Verwaltungsgerichtshof 0507/79

0507/79Verwaltungsgerichtshof18.05.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0507/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1979000507.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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