Verwaltungsgerichtshof 0425/79

0425/79Verwaltungsgerichtshof12.06.1981

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Nichtausschöpfung des Pauschbetrages Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Widmungsmaß Istmaß Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0425/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1979000425.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.082,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird teils zurück- teils abgewiesen.

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