Verwaltungsgerichtshof 0398/79

0398/79Verwaltungsgerichtshof23.05.1979

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung) Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0398/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1979000398.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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