Verwaltungsgerichtshof 0378/79

0378/79Verwaltungsgerichtshof29.02.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0378/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.02.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000378.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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