Verwaltungsgerichtshof 0324/79

0324/79Verwaltungsgerichtshof25.04.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0324/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000324.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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