Verwaltungsgerichtshof 0291/79

0291/79Verwaltungsgerichtshof15.04.1980

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0291/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000291.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.320, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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