Verwaltungsgerichtshof 0255/79

0255/79Verwaltungsgerichtshof12.09.1979

Regest

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0255/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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