Verwaltungsgerichtshof 0228/79

0228/79Verwaltungsgerichtshof10.12.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0228/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1979

Spruch

Die Beschwerde ward als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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