Verwaltungsgerichtshof 0227/79

0227/79Verwaltungsgerichtshof12.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0227/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000227.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.910,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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