Verwaltungsgerichtshof 0193/79

0193/79Verwaltungsgerichtshof18.03.1980

Regest

Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0193/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000193.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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