Verwaltungsgerichtshof 0183/79

0183/79Verwaltungsgerichtshof20.01.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0183/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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