Verwaltungsgerichtshof 0109/79

0109/79Verwaltungsgerichtshof16.12.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0109/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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