Verwaltungsgerichtshof 0089/79

0089/79Verwaltungsgerichtshof11.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0089/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S3.025,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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