Verwaltungsgerichtshof 0087/79

0087/79Verwaltungsgerichtshof31.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0087/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000087.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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