Verwaltungsgerichtshof 0083/79

0083/79Verwaltungsgerichtshof17.03.1980

Regest

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0083/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979000083.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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