Verwaltungsgerichtshof 3469/78

3469/78Verwaltungsgerichtshof15.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3469/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Niederösterreichische Landesregierung hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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