Verwaltungsgerichtshof 3450/78

3450/78Verwaltungsgerichtshof12.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3450/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Vorschreibung "Lagerungen sind ausschließlich in der geschlossenen Lagerhalle vorzunehmen" wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.290,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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