Verwaltungsgerichtshof 3391/78

3391/78Verwaltungsgerichtshof25.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3391/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.150,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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