Verwaltungsgerichtshof 3361/78

3361/78Verwaltungsgerichtshof27.11.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3361/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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