Verwaltungsgerichtshof 3345/78

3345/78Verwaltungsgerichtshof18.06.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3345/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978003345.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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