Verwaltungsgerichtshof 3315/78

3315/78Verwaltungsgerichtshof20.11.1980

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3315/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.602,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 4.428,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Landes Salzburg wird abgewiesen.

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