Verwaltungsgerichtshof 3280/78

3280/78Verwaltungsgerichtshof12.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3280/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978003280.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 150, und der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten Aufwendungen in der Höhe von S 3.000, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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