Verwaltungsgerichtshof 3220/78

3220/78Verwaltungsgerichtshof19.10.1979

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3220/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bundesland Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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