Verwaltungsgerichtshof 3213/78

3213/78Verwaltungsgerichtshof27.06.1979

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3213/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978003213.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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