Verwaltungsgerichtshof 3167/78

3167/78Verwaltungsgerichtshof26.09.1979

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3167/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978003167.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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