Verwaltungsgerichtshof 3127/78

3127/78Verwaltungsgerichtshof24.04.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3127/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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