Verwaltungsgerichtshof 3102/78

3102/78Verwaltungsgerichtshof05.04.1979

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3102/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit diesem der Berufung der Beschwerdeführerin nicht Folge gegeben wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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