Verwaltungsgerichtshof 3026/78

3026/78Verwaltungsgerichtshof07.07.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3026/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.772,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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